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   BGH, 20.03.1979 - 1 StR 689/78   

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https://dejure.org/1979,1537
BGH, 20.03.1979 - 1 StR 689/78 (https://dejure.org/1979,1537)
BGH, Entscheidung vom 20.03.1979 - 1 StR 689/78 (https://dejure.org/1979,1537)
BGH, Entscheidung vom 20. März 1979 - 1 StR 689/78 (https://dejure.org/1979,1537)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Rechtliche Bewertung als Genussüberlassung - Beschränkung des Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft auf den Strafausspruch - Strafzumessung für den Beihilfe leistenden Teilnehmer - Abgrenzung zwischen Beihilfe und Mittäterschaft ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 Abs. 1

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.11.1951 - 4 StR 563/51
    Auszug aus BGH, 20.03.1979 - 1 StR 689/78
    Gewerbsmäßigkeit setzt voraus, daß der Täter sich durch wiederholte Begehung der Straftat eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang verschaffen will (BGHSt 1, 383).
  • BGH, 16.08.1973 - 4 StR 345/73

    Strafbarkeit wegen mehrerer Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz -

    Auszug aus BGH, 20.03.1979 - 1 StR 689/78
    Trotz Vorliegen eines Regelbeispiels darf allerdings ein besonders schwerer Fall verneint werden, wenn besondere Umstände in der Tat (einschließlich der Begleitumstände) oder in der Täterpersönlichkeit deutlich für eine geringere Bewertung des Unrechts sprechen (BGH, Urteil vom 16. August 1973 - 4 StR 345/73).
  • BGH, 29.10.1975 - 3 StR 373/75

    Einfuhr von Cannabisharz nach Deutschland - Begriffserklärung der

    Auszug aus BGH, 20.03.1979 - 1 StR 689/78
    Das Fehlen der Gewinnsucht (die für die Annahme der Gewerbsmäßigkeit nicht erforderlich ist, (vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 1975 - 3 StR 373/75) ist kein besonderer Umstand, der bei Vorliegen des Regelbeispiels die Bewertung als besonders schwerer Fall hindert.
  • BGH, 09.05.1972 - 1 StR 619/71

    Hehlerei: Gewerbsmäßigkeit

    Auszug aus BGH, 20.03.1979 - 1 StR 689/78
    Sie hat jedoch möglicherweise verkannt, daß schon die einmalige Gesetzesverletzung die Annahme der Gewerbsmäßigkeit rechtfertigen kann, wenn die Absicht des Täters darauf gerichtet war, die Tat zur Schaffung einer fortlaufenden Einnahmequelle zu wiederholen (BGH, Urteil vom 9. Mai 1972 - 1 StR 619/71).
  • BGH, 22.03.1983 - 1 StR 820/82

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit

    Denn die getroffenen Feststellungen legen den Schluß nahe, daß der Angeklagte beim Verkauf von Haschisch in der Absicht handelte, sich durch wiederholte Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu erschließen; Gewerbsmäßigkeit setzt - anders als "Gewinnsucht" - nicht voraus, daß der Täter seinen Erwerbssinn in einem ungewöhnlichen und sittlich anstößigen Maße betätigt; sie kann auch vorliegen, wenn er sich die Mittel zur Befriedigung seines Eigenbedarfs, sei es in Form von Betäubungsmitteln, sei es in Form von Geld, beschaffen wollte (vgl. BGHSt 1, 383/384; BGH, Urt. vom 14. Mai 1975 - 3 StR 124/75 - bei Dallinger MDR 1975, 725; Urteile vom 9. Mai 1972 - 1 StR 619/71 -, vom 29. Oktober 1975 - 3 StR 373/75 -, vom 20. März 1979 - 1 StR 689/78 -, vom 18. März 1982 - 4 StR 636/81 - und vom 24. Februar 1983 - 4 StR 660/82; Beschl. vom 23. März 1977 - 3 StR 70/77).
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